Eine regelmäßige Überprüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich, um Veränderungen in den Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Unternehmen sollten diese Beurteilung in regelmäßigen Abständen – idealerweise alle zwei bis drei Jahre – oder bei Anzeichen von erhöhten psychischen Belastungen durchführen.
Anzeichen für die Notwendigkeit einer erneuten Beurteilung können sein:
- Beschwerden von Mitarbeitenden über Stress oder Überforderung
- Änderungen in den Arbeitsprozessen oder -inhalten
- Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmittel
- Veränderungen in der Organisationsstruktur (z. B. Umstrukturierungen, Personalwechsel)
- Hohe Fehlzeiten oder Mitarbeiterfluktuation
- Auftreten von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen
Die GBU Psyche sollte nicht als einmalige Maßnahme, sondern als kontinuierlicher Prozess verstanden werden, der fest in die Unternehmenskultur integriert ist. Die aktive Einbindung der Mitarbeitenden erhöht die Akzeptanz und Effektivität der Maßnahmen.
Seit 2013 ist die GBU Psyche nach ArbSchG § 5 gesetzlich für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüfen regelmäßig, ob die Beurteilung korrekt durchgeführt wird.
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